Miet- und Vertragsbedingungen
1. Fahrzeuge
Dem Mieter ist das Fahrzeug in einem ordnungsgemäßen, verkehrssicheren, einwandfreien technischen und unbeschädigten Zustand zum vertragsgemäßen Gebrauch zu überlassen. Zur Ausstattung gehören Autopapiere, Warndreieck, Verbandskasten.
2. Fahrerlaubnis
Der Fahrer muß im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis sein und ein Mindestalter von 18 Jahren haben. Der Mieter Der Mieter ist für das jeweilige Handeln der Fahrer verantwortlich. Der Mieter darf keiner anderen Person als der auf dem Mietvertrag benannten das Fahrzeug überlassen. Bei Verstößen hat der Mieter neben dem Fahrer für alle Rechtsnachteile ohne Einschränkung zu haften.
3. Nutzung, Nutzungseinschränkung
Der Mieter darf Personen und Waren (ausgenommen gefährliche Stoffe) auf eigene Gefahr und dem entsprechenden Verwendungszweck befördern. Der Vermieter haftet nicht für Ansprüche aus der Mitnahme. Dem Mieter ist weder erlaubt das Fahrzeug zu sportlichen Veranstaltungen noch zur gewerblichen Personen- und/oder Güterverkehrsbeförderung zu verwenden.
4. Versicherungsschutz
Das Fahrzeug ist gemäß den Allgemeinen Bedingungen für Selbstfahrervermietfahrzeuge haftpflichtversichert. Bei Abschluss einer Haftungsbefreiung ist das Fahrzeug vollkaskoversichert mit 1.000,00 € Selbstbeteiligung. Die Haftungsbefreiung umfasst nur den an 1.000,00 € übersteigenden Schaden. Die Selbstbeteiligung ist pro Schadensfall zu zahlen und bezieht sich auf jegliche Art von Unfallschäden (Unfallschaden, Hagelschaden, Diebstahl, Fahrerflucht, Vandalismus, unsachgemäße Bedienung usw.)
5. Haftung des Mieters
Der Mieter haftet für entstehende Schäden.
- Der Mieter haftet für Beschädigung, Verunreinigung des Fahrzeugs.
- Der Mieter haftet bei Vernachlässigung der Sicherungspflicht gegen Diebstahl und unbefugtes Fahren Dritter. Diese sind z.B. unverschlossenes Fahrzeug - Fahrzeug ist immer abzuschließen.
- Der Mieter haftet für Schäden durch äußere Gewaltanwendung am Fahrzeug, sowie für Schäden mit anschließender Unfallflucht des Gegners.
- Der Mieter ist haftbar für Unfallschäden jeglicher Art die durch äußere Einwirkung am Fahrzeug entstehen, insbesondere:
a) Fahrzeugschäden bis zur Höhe des Wiederbeschaffungswertes vor Schadenseintritt abzüglich Restwert
b) Wertminderung
c) Gutachterkosten
d) Abschlepp- und Bergungskosten
e) Rückholkosten bis Vermietstation
f) Mietausfall
6. Verlust der Haftungsbefreiung
Seine Rechte verliert der Mieter aus der bei Vertragsabschluss nachweisbar vereinbarten Haftungsfreistellung, wenn
- die Schadensverursachung vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt wurde;
- Fahruntüchtigkeit – gleich aus welchem Grund;
- die Polizei nicht unverzüglich nach Schaden an den Unfallort gerufen wurde und der Unfall dort der Polizei gemeldet wurde;
- Unfallschäden der Polizei verspätet gemeldet wurden;
- das Fahrzeug an dritte Person überlassen wurde,
Mit dem Verlust der Rechte aus der vereinbarten Haftungsfreistellung trifft den Mieter die volle, unbegrenzte Schadenshaftung. Der reine Fahrzeugschaden ist dann bis zum Zeitwert bzw. Wiederbeschaffungswert des Fahrzeugs vor Schadenseintritt zu ersetzen. Die Geltendmachung von weiteren nachweisbaren Schäden bleibt dem Vermieter vorbehalten.
7. Wartung
Für die Wartung des Fahrzeugs während der Mietzeit ist der Mieter verantwortlich. Diese notwendigen angefallenen Kosten werden vom Vermieter, wenn die Originalbelege spätestens bei Rückgabe des Fahrzeugs vorgelegt und die Wartungsarbeiten von einer Werkstatt ausgeführt wurden, übernommen. Entsteht durch unterlassene Wartung ein Schaden, so muss der Mieter ohne Einschränkung dafür aufkommen. Den Nachweis des Schadens erbringt der Vermieter. Auf eine Haftungsbefreiung bei Vertragsabschluss kann sich der Mieter insoweit nicht berufen.
8. Unfall, Anzeigepflicht
Ohne jede Verzögerung sind dem Vermieter jede Art von Beschädigungen am Fahrzeug zu melden. Der Mieter muss unmittelbar nach einem Unfall die Polizei an den Unfallort rufen und ein Protokoll aufnehmen lassen. Der Mieter verliert jeglichen Anspruch aus der Haftungsbefreiung, wenn er gegen diese Bedingungen wegen einer verspäteten Benachrichtigung verstößt.
9. Weitere Vereinbarungen, Nichtigkeit
Pro angefangenen Tag wird ein Mietwagentag verrechnet. Nur in schriftlicher Form können Abänderungen des Vertrages vereinbart werden. Die Geschäftsbedingungen des Vertrages sind verbindlich auch wenn ein oder mehrere Punkte nichtig werden. Diese sind dann durch zulässige Bestimmungen zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Erfolg der Bestimmung am nächsten kommen. Erfüllungsort und Gerichtsstand für beide Teile ist Schweinfurt.
10. Datenschutz
Diese Datenschutzhinweise geltend für die Datenverarbeitung durch die Autovermietung Hofman GmbH, Herrngasse 18-20, D-97506 Grafenrheinfeld, Telefon: 09723/9192-0, Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
1) Erhebung und Speicherung personenbezogener Daten sowie Art und Zweck und deren Verwendung
Wenn Sie uns beauftragen, erheben wir folgende Informationen:
- Vorname, Nachname, Geburtsdatum, Anschrift, Telefonnummer (Festnetz und/oder Mobilfunk);
- Beruf;
- Informationen die für die Geltendmachung Ihrer Ansprüche im Rahmen der Beauftragung notwendig sind.
Die Erhebung der Daten erfolgt,
- um Sie als Kunden identifizieren zu können;
- um Sie angemessen beraten und vertreten zu können;
- zur Korrespondenz mit Ihnen;
- zur Rechnungsstellung.
Die Datenverarbeitung erfolgt auf Ihre Anfrage hin und ist nach Art. 6 Abs. 1S. 1 lit.b DSGVO zu den genannten Zwecken für die angemessene Bearbeitung und für die beidseitige Erfüllung von Verpflichtungen aus der Beauftragung erforderlich. Die von uns erhobenen personenbezogenen Daten werden bis zum Ablauf der gesetzlichen Aufbewahrungspflicht (10 Jahre nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die Beauftragung beendet wurde) gespeichert und danach gelöscht, es sei denn, dass wir nach Art. 6 Abs. 1S. 1 lit.c DSGVO aufgrund von steuer- und handeslrechtlichen Aufbewahrungs- und Dokumentationspflichten (aus HBG, StGB oder AO) zu einer längeren Speicherung verpflichtet sind oder Sie in einer darüber hiausgehenden Speicherung nach Art. 6 Abs. 1S. lit.a DSGVO eingewilligt haben.
2) Weitergabe von Daten an Dritte
Eine Übermittlung Ihrer persönlichen Daten an Dritte zu anderen als den im Folgenden aufgeführten Zwecken findet nicht statt. Soweit nach Art. 6 Abs. 1S. 1 lit.b DSGVO für die Abwicklung von Vertragsverhältnissen mit Ihnen erforderlich ist, werden Ihre personenbezogenen Daten an Dritte weitergegeben. Hierzu gehört insbesondere die Weitergabe an Verfahrensgegner und deren Vertreter zum Zwecke der Korrespondenz sowie zur Geltendmachung Ihrer Rechte. Die weitergegebenen Daten dürfen von dem Dritten ausschließlich zu den genannten Zwecken verwendet werden.
3) Betroffenenrechte
Sie haben das Recht:
- gemäß Art. 7 Abs. 3 DSGVO Ihre einmal erteilte Einwilligung jederzeit gegenübe uns zu widerrufen. Dies hat zur Folge, dass wir die Datenverarbeitung, die auf dieser Einwilligung beruhte, für die Zunkunft nicht mehr fortführen dürfen;
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- gemäß Art. 17 DSGVO die Löschung Ihrer bei uns gespeicherten personenbezogenen Daten zu verlangen, soweit nicht die Verarbeitung zur Ausübung des Rechts auf freie Meinungsäußerung und Information, zur Erfüllung einer rechtlichen Verfplichtung, aus Gründen des öffentlichen Interesses oder zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen erforderlich ist;
- gemäß Art. 18 DSGVO die Einschränkung der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten zu verlangen, soweit die Richtigkeit der Daten von Ihnen bestritten wird, die Verarbeitung unrechtmäßig ist, Sie aber deren Lösung ablehnen und wir die Daten nicht mehr benötigen, Sie jedoch diese zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen benötigen oder Sie gemäß Art. 21 DSGVO Widerspruch gegen die Verarbeitung eingelegt haben;
- gemäß 20 DSGVO Ihrer personenbezogenen Daten, die Sie uns bereitgestellt haben, in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesbaren Format zu erhalten oder die Übermittlung an einen anderen Verantwortlichen zu verlangen und
- gemäß Art. 77 DSGVO sich bei einer Aufsichtsbehörde zu beschweren. In der Regel können Sie sich hierfür an die Aufsichtsbehörde Ihres üblichen Aufenthaltsortes oder Arbeitsplatzes wenden.
4) Widerspruch
Sofern Ihre personenbezogenen Daten auf Grundlage von berechtigen Interessen gemäß Art. 6 Abs. 1S. 1 lit.f DSGVO verarbeitet werden, haben Sie das Recht, gemäß Art. 21 DSGVO Widerspruch gegen die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten einzulegen, soweit dafür Gründe vorliegen, die sich aus Ihrer besonderen Situation ergeben. Möchten Sie von Ihrem Widerspruch Gebrauch machen, genügt eine E-Mail an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! .
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Stand Mai 2019