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Unfallersatzfahrzeug

Haben Sie einen unverschuldeten Unfall erlitten?
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Dann rufen Sie uns an

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Wir helfen Ihnen sofort und stellen Ihnen ein Ersatzwagen zur Verfügung. Unser Fachpersonal setzt die Ansprüche aus Mietwagen kompetent und schnell durch. Wir haben mit vielen Versicherungen Rahmenabkommen, welche die Regulierung und Bearbeitung extrem verkürzt und erleichtert.

 

Ersatzwagenanspruch bei Unfallersatzwagen:

Die Mietkosten gehören nach ständiger Rechtssprechung zu jenem Aufwand, den der Schädiger oder seine Versicherung nach §249 Abs.2 BGB ersetzen muss. Voraussetzung ist allerdings ein täglicher Fahrbedarf von 20 km.

 

Schutzbrief / Kaskoversicherung

Habe Sie eine Schutzbrief (z.B. ADAC, AVD usw) oder im Rahmen Ihrer Fahrzeugversicherung einen eingeschlossenen Schutzbrief, so können Sie auch bei selbstverschuldeten Unfall oder bei einer Panne ein Ersatzfahrzeug auf Kosten der Versicherung anmieten. Rufen Sie uns an. Wir beraten Sie hierzu gerne!

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